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    Wissen

    riskAware Risikomanagement

    Die Umsetzung des Risikomanagements für KMU-Unternehmungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäss Art. 716a OR, wonach der Verwaltungsrat als Oberleitung d…

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    riskAware Risikomanagement

    Gesetzliche Grundlage

    Die Umsetzung des Risikomanagements für KMU-Unternehmungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäss Art. 716a OR, wonach der Verwaltungsrat als Oberleitung der Gesellschaft zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Erstattung des Jahresberichts, der Finanzkontrolle und zur Führung der Gesellschaft verpflichtet ist.

    Grundsätze der Risikobeurteilung

    Wichtig für die Berufung auf die Business Judgement Rule* aus praktischer Sicht ist die saubere Einhaltung dieser Formalitäten, der Berücksichtigung der Gesellschaftsinteressen bei Interessenkonflikten und die dokumentierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken eines Geschäftsentscheids. Die Business Judgement Rule kann, beim Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen, die Abwehr des Vorwurfs von Pflichtwidrigkeit ermöglichen.

    Unterstützen Sie Ihre Kunden

    Die vier Ziele von Riskmanagement:

    • Verantwortung wahrnehmen- Haftung optimieren- Reputation schützen- Gewinne maximieren

    Kontakt

    La Bella Consulting AG

    Alte Winterthurerstrasse 14A8304 Wallisellen

    www.riskaware.ch

    Auskünfte und Beratung

    Marco La Bella

    Managing Partner, Co-FounderTelefon 076 355 55 13 marco.labella@labella.ch

    Silvia Kljajic-Canale

    Senior ConsultantTelefon 079 585 14 72 silvia.kljajic@labella.ch

    Risiken jederzeit einsehbar und

    können beliebig****gefiltert werden.