riskAware Risikomanagement
Die Umsetzung des Risikomanagements für KMU-Unternehmungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäss Art. 716a OR, wonach der Verwaltungsrat als Oberleitung d…

Gesetzliche Grundlage
Die Umsetzung des Risikomanagements für KMU-Unternehmungen leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Auflage gemäss Art. 716a OR, wonach der Verwaltungsrat als Oberleitung der Gesellschaft zur Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Erstattung des Jahresberichts, der Finanzkontrolle und zur Führung der Gesellschaft verpflichtet ist.
Grundsätze der Risikobeurteilung
Wichtig für die Berufung auf die Business Judgement Rule* aus praktischer Sicht ist die saubere Einhaltung dieser Formalitäten, der Berücksichtigung der Gesellschaftsinteressen bei Interessenkonflikten und die dokumentierte Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken eines Geschäftsentscheids. Die Business Judgement Rule kann, beim Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen, die Abwehr des Vorwurfs von Pflichtwidrigkeit ermöglichen.
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Die vier Ziele von Riskmanagement:
- Verantwortung wahrnehmen- Haftung optimieren- Reputation schützen- Gewinne maximieren
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La Bella Consulting AG
Alte Winterthurerstrasse 14A8304 Wallisellen
www.riskaware.ch
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Marco La Bella
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Risiken jederzeit einsehbar und
können beliebig****gefiltert werden.
